Ermächtigung
Gemäss den Allgemeinen Bedingungen, (Plan A Art. 23, Plan B und C Art. 12.3), ermächtige ich:
– die Schweizerische Ärzte-Krankenkasse bei den behandelnden Ärzten, die für die Anspruchskontrolle im Zusammenhang mit dieser Krankheits-/Unfallmeldung notwendigen Berichte einzufordern,
– die Spitäler, Ärzte, Chiropraktoren, Psychologen, Therapeuten oder andere medizinisch geschulte Personen, Arbeitgeber, Unfall-, Kranken- und Lebensversicherer, Pensionskassen, die Suva, die eidgenössische Militär- und Invalidenversicherung und die Behörden diejenigen Auskünfte zu erteilen, die die Schweizerische Ärzte-Krankenkasse für die Prüfung des Anspruchs auf Taggeldleistungen benötigt, und ihr die entsprechenden Akten auszuhändigen.
Die Schweizer Ärzte-Krankenkasse benötigt Ihre persönlichen Daten zur Verwaltung Ihres Dossiers und zur Prüfung Ihrer Ansprüche. Weitere Informationen zu unseren Datenschutzmassnahmen und dazu, wie wir Ihre Privatsphäre schützen und respektieren, finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.