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Studienjahre | Assistenz-Jahre | Angestellte | Eigene Praxis
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Erwerbsausfall

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Das Basis-Taggeld
bietet Schutz während den ersten zwei Jahren einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Taggelder CHF 30.- bis CHF 700.-
(Basis-Taggeld und Zusatz-Taggeld zusammen, dürfen das Maximum nicht überschreiten.)
Wartefristen 20, 30, 60, 90, 180 Tage
Bezugsdauer während 720 Tagen
innert 1080 aufeinanderfolgenden Tagen
Bezugsberechtigung bis Alter 65

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 Das Zusatz-Taggeld
dient zur Deckung der Praxiskosten während des ersten Jahres einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Taggelder CHF 30.- bis CHF 700.-
(Basis-Taggeld und Zusatz-Taggeld zusammen, dürfen das Maximum nicht überschreiten.)
Wartefristen 20, 30, 60, 90, 180 Tage
Bezugsdauer während 360 Tagen
innert 720 aufeinanderfolgenden Tagen
Bezugsberechtigung bis Alter 65

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 Das Invaliditäts-Taggeld
bietet die Anschlussdeckung an das Basis-Taggeld ab dem 721.Tag einer Erwerbsunfähigkeit infolge Krankheit oder Unfall.
Das Invaliditäts-Taggeld kann auch als selbständiges Element versichert werden.
Taggelder CHF 30.- bis CHF 300.-
Wartefristen 360 oder 720 Tage ohne Basis-Taggeld
720 Tage bei Anschlussdeckung an das Basis-Taggeld
Bezugsdauer durchgehend bis Alter 65
Bezugsberechtigung bis Alter 65

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 Das Sterbegeld
dient zur Bezahlung anfallender Kosten im Todesfall. Beim Tod des Versicherten wird das Sterbegeld in der vereinbarten Höhe zu Gunsten der Hinterbliebenen zur Zahlung fällig.
Schlussalter 65. Sterbegelder von CHF 2'000.- bis CHF 100'000.-.


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Beratungsstellen
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