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Erwerbsausfall als Arzt im Angestelltenverhältnis Die obligatorischen Versicherungen (AHV/IV, UVG, BVG) decken einen Teil des notwendigen Versicherungsbedarfs ab, doch den steigenden Bedürfnissen wird zu wenig Rechnung getragen. Einstmals abgeschlossene Versicherungen sollten auf den aktuellen Stand gebracht werden, dabei hilft die Schweizerische Ärzte-Krankenkasse mit ihren Beratungsstellen in der ganzen Schweiz gerne. Unsere Mitglieder profitieren von der standeseigenen Vorsorgegenossenschaft ganz beträchtlich: 25% erhalten Mitglieder bis zum 39. Altersjahr, 20% bis zum 44. Altersjahr und 15% bis zum 49. Altersjahr. Beitrittsrabatt 50% bei Eintritt vor dem 45. Geburtstag. ![]() |
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